Abmeldebescheinigung / Zulassungsbescheinigung Teil I bei abgemeldeten
Fahrzeugen
Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen und
Standortwechsel
Kopie des Personalausweis oder Kopie des Reisepasses mit
Meldebescheinigung(die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate nach Ausstellung sein)
Gewerbeschein / Handelsregisterauszug
Versicherungsdeckungskarte oder EVB-Nummer (bei Ihrem Versicherer erhältlich oder
von uns mittels R+V Versicherung)
Personalausweis des Zeichnungsberechtigten bei
Firmenzulassungen
Abgas- und TÜV/DEKRA- Bescheinigung, wenn Fahrzeug älter als 3 Jahreist
SEPA-Lastschriftmandatzum Einzug der Kfz-Steuer (diese Formulare benötigen insgesamt 3 Mal Ihre Unterschrift). Sollte Ihnen Ihre
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